
Flexibles Zahlungsmodell
Ich möchte Dir zeitnah ein halbstündiges kostenfreies Vorgespräch anbieten, damit wir uns kennenlernen können. Es ist enorm wichtig, dass Du Dich bei mir wohl fühlst. Auch ich schaue im Erstgespräch, ob ich die richtige Person für Dich und Dein Thema bin und Dir helfen kann.
In meiner Praxis für körperliches und mentales Wohlbefinden steht vor allem die gegenseitige Unterstützung von Frauen im Vordergrund. Es geht nicht nur um die Begleitung, sondern auch darum, dass jede von uns die Hilfe bekommt, die sie braucht – unabhängig von ihrer finanziellen Situation.
Deshalb möchte ich das Experiment wagen und Dir ein flexibles Zahlungsmodell anbieten, das Dir ermöglicht, selbst zu entscheiden, wie viel Du investieren kannst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du einen größeren oder kleineren Betrag zahlst – jede Unterstützung ist wertvoll und willkommen. Keine Frau soll sich schlecht fühlen, wenn sie gerade einen geringeren Betrag zahlen kann.
- Untergrenze: Der Mindestbetrag für eine 60 min. Sitzung liegt bei 30 Euro.
- Richtwert: Als Orientierung empfehle ich für eine 60 min. Sitzung einen Betrag von 65 Euro.
- Sollte es Dir ein Bedürfnis sein, die Gemeinschaft finanziell zu unterstützen, kannst Du einen beliebig höheren Betrag wählen.
Leistungen des Heilpraktikers (Psychotherapie) sind gem. § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

So kannst Du den Betrag wählen, der für Dich gerade passend ist – ganz ohne Druck. Dein Beitrag hilft mir, weiterhin für Dich und andere Frauen da zu sein und uns gegenseitig zu unterstützen. Eine Bezahlung zeigt auch Wertschätzung für meine Arbeit und die Qualität der Leistungen, die ich Dir gerne anbiete.
Solltest Du Probleme haben den Mindestbetrag zu bezahlen, dann wende Dich bitte persönlich an mich und wir werden gemeinsam eine Lösung finden.
Die Kosten der Gruppenkurse kannst Du im Menü unter „Kurse“ entsprechend einsehen.
Vorteile für Dich als Selbstzahler
- Zeitnahe Terminvergabe
- Dauer und Häufigkeit der Sitzungen können individuell festgelegt werden
- Keinen Antrag bei der Krankenkasse
- Die Sitzungen werden nicht bei der Krankenkasse aktenkundig
- Keine Bindung an ein bestimmtes Therapieverfahren
Abrechnung
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht die Kosten. In einigen Fällen übernehmen die Krankenkassen unter Umständen einen Teil der Kosten, insbesondere wenn Du schon länger auf einen Therapieplatz wartest. Bitte kontaktiere vorher Deine Krankenkasse.
- Beihilfestellen übernehmen die Kosten in der Regel nicht.
- Private & private Zusatzversicherungen leisten je nach Vertragsvereinbarung. Bitte erfrage die Bedingungen direkt bei Deiner Versicherung.